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Staatsministerium Baden-Württemberg
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Frau Eva Bankoley

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Informationspflicht nach dem Gesetz zur alternativen Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten

Das Staatsministerium Baden-Württemberg ist grundsätzlich nicht bereit und verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

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